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Smart Park & Ride

Düsseldorf

Nutzungs-

Bedingungen

Hinweise zur Nutzung des Angebotes

Registrierung

Registrieren kann sich jeder, der über ein gültiges ÖPNV-Abonnement verfügt. Zur Bestätigung von Identität und Ernsthaftigkeit müssen Sie eine Reihe von Angaben machen. Details hierzu finden Sie auch in der Datenschutzerklärung.

Kündigung

Sie können Ihre Nutzung des Angebotes jederzeit beenden. Melden Sie sich hierzu letztmalig an, und wählen Sie die Option "Kündigung". Sie erhalten dann eine Bestätigung per E-Mail. Ihre Daten werden mit einem Verzug von bis zu einer Woche aus unserem System gelöscht. Details hierzu finden Sie auch in der Datenschutzerklärung.

Allgemeine Bestimmungen

In Kooperation mit der Stadt Düsseldorf stellen die teilnehmenden Parkhausbetreiber den Nutzern des Smart P+R Angebotes zeitlich begrenzt und nach Maßgabe der nachfolgenden Einstellbedingungen einen Stellplatz zur Verfügung.

Mit der Einfahrt in die Parkgarage und der Erfassung des Kennzeichens kommt zwischen dem Betreiber und dem Nutzer ein Mietvertrag über einen PKW-Stellplatz zustande.

Eine Bewachung und Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages.

Der Aufenthalt in der Parkgarage ist ausschließlich für das Einstellen bzw. Abholen des PKW gestattet. 

Parkdauer, Parktarif

Die zulässige Höchstparkdauer für Nutzer des Smart P&R Angebotes beträgt 24 Stunden je Besuch einer teilnehmenden Parkeinrichtung. Für diese begrenzte Nutzungsdauer wird keine Parkgebühr erhoben. Für eine darüber hinausgehende Nutzung behalten wir uns vor, einen Überziehungstarif geltend zu machen.

Verkehrsbestimmungen in der Parkeinrichtung

In der Parkgarage gilt die StVO. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Den Anweisungen der Betreibergesellschaft ist Folge zu leisten. Darüberhinaus gelten die folgenden Verbote:

  • Befahren mit jedweder anderer Fahrzeugart als einem PKW (ohne Anhänger)
  • Rauchen, offenes Feuer
  • Arbeiten am Fahrzeug
  • Betankung des Fahrzeuges
  • Vermeidbares Laufenlassen des Motors
  • Belästigung durch vermeidbare Geräusche
  • Entsorgung von Müll
  • Einstellung nicht zugelassener PKW
  • Abstellen des Fahrzeugs außerhalb der markierten Zonen

Haftungsbedingungen

Die Einstellung des Fahrzeugs erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Insbesondere besteht kein Versicherungsschutz.

Sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen haftet der Betreiber der Parkeinrichtung lediglich im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Haftung entfällt vollständig im Falle der Nichtbeachtung der Einstellbedingungen oder von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften oder behördlichen Vorschriften.

Der Parkhausbetreiber haftet nicht für durch Dritte verursachte Schäden wie z.B. für die Entwendung von Inhalten aus dem PKW.

Entfernung des Fahrzeuges aus der Parkgarage

Der Parkhausbetreiber kann auf Kosten des Halters den PKW in der Parkgarage umsetzen oder aus der Parkgarage entfernen lassen, wenn 

  • der PKW den Betrieb der Parkgarage gefährdet oder wesentlich behindert,
  • für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz besteht oder
  • eine anderweitige missbräuchliche Nutzung vorliegt.

Bildaufzeichnung, Datenschutz

Die teilnehmenden Parkeinrichtungen sind mit einer automatischen Kennzeichenerkennung ausgestattet. Durch das Einfahren stimmen die Nutzer des Smart P+R Angebotes dem Einsatz eines solchen Systems zu (Artikel 6, Absatz 1 a DSGVO). Es erfolgt die Erfassung und Verarbeitung des Kennzeichens zur Erbringung der angebotenen Leistungen. Weitere Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Düsseldorf vereinbart.